Website-Pflicht für Handwerker? Was das Gesetz sagt
Vorweg die Entwarnung: Es gibt keine generelle Website-Pflicht für Handwerksbetriebe in Deutschland. Niemand zwingt dich, eine Website zu haben. Kein Gesetz, keine Vorschrift, keine Verordnung.
Aber — und das ist der entscheidende Punkt — wenn du online bist, gelten strenge Regeln. Und „online sein“ bedeutet mehr, als du vielleicht denkst. Ein Google-Maps-Eintrag, eine Facebook-Seite, ein Instagram-Profil — all das zählt. Und für all das gelten gesetzliche Pflichten, die viele Betriebsinhaber nicht kennen.
§ 5 DDG: Die Impressum-Pflicht
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat 2024 das alte Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Die Impressum-Pflicht steht jetzt in § 5 DDG. Und sie besagt: Jeder, der „geschäftsmäßige Telemedien“ betreibt, muss ein Impressum bereitstellen.
„Geschäftsmäßig“ heißt nicht zwingend „kommerziell“. Es reicht, wenn du regelmäßig Inhalte veröffentlichst, die einen geschäftlichen Bezug haben. Eine Website für deinen Handwerksbetrieb fällt eindeutig darunter. Aber auch ein Google-Maps-Eintrag mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten kann als Telemedium gelten.
Was im Impressum stehen muss (§ 5 DDG)
- Vollständiger Name des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers
- Vollständige Anschrift (Straße, PLZ, Ort — kein Postfach)
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, GmbH, UG)
- USt-IdNr. oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
- Handelsregister + HRB-Nr. (bei GmbH, UG, AG, KG, OHG, e.K.)
- Handwerkskammer (bei Eintragung in die Handwerksrolle)
- Berufsbezeichnung + verleihender Staat (bei reglementierten Berufen)
Für Handwerksbetriebe sind besonders die letzten drei Punkte relevant. Wer als GmbH oder UG firmiert, braucht die Handelsregisternummer. Wer in die Handwerksrolle eingetragen ist — und das sind die meisten Handwerksbetriebe — muss die zuständige Handwerkskammer angeben.
DSGVO: Datenschutzerklärung ist Pflicht
Unabhängig vom Impressum verlangt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) eine Datenschutzerklärung auf jeder Website. Das gilt auch für einfache Websites ohne Kontaktformular oder Tracking.
Warum? Weil allein durch den Aufruf einer Website IP-Adressen verarbeitet werden — und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Deine Datenschutzerklärung muss erklären:
- Welche Daten erhoben werden (mindestens: IP-Adresse, Zugriffszeitpunkt)
- Auf welcher Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
- Wer die Daten verarbeitet (Hosting-Anbieter)
- Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
Wenn dein Betrieb in Bayern ansässig ist, ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach.
Gut zu wissen: Wenn deine Website keine Cookies setzt, keine externen Dienste lädt und keine Formulare hat, brauchst du kein Cookie-Banner. Ein Cookie-Banner ist nur nötig, wenn tatsächlich Cookies oder Tracking-Technologien eingesetzt werden. Eine Datenschutzerklärung brauchst du trotzdem.
Das Abmahnrisiko
Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben können abgemahnt werden. Das klingt abstrakt, bis der Brief vom Anwalt kommt.
Typische Abmahnkosten: Zwischen 800 und 3.000 Euro pro Abmahnung. Bei Wiederholung kommen Vertragsstrafen dazu. Besonders häufig abgemahnt: fehlende USt-IdNr., fehlende Angabe der Handwerkskammer, fehlendes oder nicht erreichbares Impressum.
Das Risiko ist nicht rein theoretisch. Es gibt Anwälte und Wettbewerbsvereine, die systematisch nach Verstößen suchen. Und gerade bei Handwerkern, die eine Website haben, diese aber seit Jahren nicht gepflegt haben, finden sich oft Fehler.
Auch DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig. Das bekannteste Beispiel: extern geladene Google Fonts. Das LG München hat 2022 entschieden, dass die Übermittlung von IP-Adressen an Google ohne Einwilligung einen Schadensersatzanspruch begründet. Mehr dazu in unserem Artikel Die 5 größten Fehler bei Handwerker-Websites.
Impressum und Datenschutz automatisch erstellt
Bei franken.page werden Impressum und Datenschutzerklärung automatisch aus deinen Betriebsdaten erzeugt. Du schickst uns deinen Firmennamen, Adresse, Rechtsform, USt-IdNr. und Handwerkskammer per WhatsApp oder Telegram — und das Impressum wird korrekt nach § 5 DDG erstellt.
Alle Schriften werden lokal gehostet, es werden keine Cookies gesetzt und keine externen Tracking-Dienste eingebunden. Das bedeutet: kein Cookie-Banner nötig, DSGVO-konform von Anfang an.
Das kostet 14,99 €/Monat inkl. MwSt. und umfasst alles: Hosting, eigene .de-Domain, SEO, Impressum, Datenschutzerklärung und Updates per Chat.
Ehrliche Einordnung
Was wir NICHT sagen
Wir sagen nicht: „Du musst eine Website haben.“ Das stimmt nicht. Es gibt keine gesetzliche Website-Pflicht für Handwerker.
Was wir sagen: Wenn du online auftrittst — und sei es nur mit einem Google-Maps-Eintrag — gelten bestimmte Regeln. Und eine eigene Website ist der einfachste Weg, diese Regeln einzuhalten: Impressum, Datenschutzerklärung, alles an einem Ort.
Ob du das mit franken.page machst, mit einem Baukasten, einer Agentur oder selbst — das ist deine Entscheidung. Wichtig ist nur, dass du es richtig machst.
Checkliste: Impressum für Handwerksbetriebe
- Vollständiger Name des Inhabers / Geschäftsführers
- Vollständige Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, GmbH)
- USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Hinweis (§ 19 UStG)
- Handelsregister + HRB-Nr. (wenn eingetragen)
- Handwerkskammer (wenn in Handwerksrolle)
- Berufsbezeichnung (bei reglementierten Berufen)
- Datenschutzerklärung verlinkt
Häufige Fragen
Nein. Es gibt in Deutschland keine generelle Website-Pflicht. Aber wenn du online auftrittst — mit einer Website, auf Social Media oder auf Google Maps — gelten Impressums-Pflicht (§ 5 DDG) und DSGVO.
Name, Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail + Telefon), Rechtsform, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Hinweis. Bei Handwerksbetrieben zusätzlich: Handwerkskammer. Bei GmbH/UG: Handelsregisternummer.
Typischerweise zwischen 800 und 3.000 Euro. Bei Wiederholung können Vertragsstrafen dazukommen. Das ist deutlich mehr, als eine Website mit korrektem Impressum kosten würde.
Ja. Die DSGVO verlangt eine Datenschutzerklärung für jede Website. Schon beim Seitenaufruf werden IP-Adressen verarbeitet — das reicht aus, um die Pflicht auszulösen.
Ja. Die Impressum-Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Telemedien, unabhängig von Umsatz oder Unternehmensgröße. Kleinunternehmer geben statt der USt-IdNr. einen Hinweis auf § 19 UStG an.
Impressum und Datenschutz — automatisch korrekt
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